Ambulant aufsuchender Dienst
psychosoziale Begleitung
Heike Rogalski,
Michael Heinrich
Oftmals fehlt es an Mut, Ideen und Ziele zu äußern und/oder sie wiederzufinden. Durch die Aktivierung und der Beschäftigung mit dem eigenen "Ich", können diese wieder gefunden werden.
Das ambulant betreute Wohnen richtet sich an Menschen gemäß §53 Abs. 3 SGB XII mit einer seelischen Behinderung, die vorübergehend oder dauerhaft Unterstützung bei der Bewältigung
verschiedene Lebensaspekte benötigen.
Durch unsere achtungsvolle und wertschätzende Begleitung in der jeweiligen individuellen Lebenssituation unterstützen wir sie aktiv bei ihrer Selbsthilfe um ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
Dabei finden wir gemeinsam ressourcen- und lösungsorientierte Ansätze um ihr Ziel zu erreichen.